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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Roomsearch24

Durch Erteilung des Auftrages an die Roomsearch24 erklärt sich der Auftraggeber mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben, sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

  • Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen ? soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar ? vertraulich behandeln.
  • Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von Verschulden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, ausgeschlossen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung übernehmen können.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von diesen Angaben und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, so ist der für die Weitergabe Verantwortliche zum Ersatz der entgangenen Provision verpflichtet ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
  • Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
  • Ist dem Auftraggeber das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, unter Beifügung eines Nachweises schriftlich mitzuteilen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessent) unbeachtlich. In diesem Fall ist die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
  • Wir sind berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragspartner eine provisionspflichtige Tätigkeit zu entfalten.
  • Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die vereinbarte Nachweis bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Bei verzögerter Zahlung sind Verzugszinsen zu entrichten. Im Regelfall beträgt die Provision 3% des erzielten Kaufpreises zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer bzw. bei privater Wohnraumvermittlung zwei Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und Gewerbevermittlung drei Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Provisionsansprüche bleiben auch dann erhalten, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch ein vergleichbarer wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird (z.B. durch Zwangsversteigerung) oder ein Geschäft aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit erst nach Ablauf der Maklertätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen wird. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürliche oder juristische Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über einen Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen und uns eine Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind, zukommen zu lassen. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
  • Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.